2.4 Voraussetzung zur Ausbildung

•  gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes.
•  Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
•  erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
•  Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit:

   ➔ einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
   ➔ einer Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

•  wünschenswert ist ein Pflegepraktikum.