2.4 Voraussetzung zur Ausbildung
• gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes.
• Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
• erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
• Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit:
➔ einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
➔ einer Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
• wünschenswert ist ein Pflegepraktikum.